(Instituten) Kapital, das auf Grund der Eingehung nachrangiger Verbindlichkeiten eingezahlt ist, ist dem haftenden Eigenkapital als längerfristige nachrangige Verbindlichkeiten zuzurechnen, wenn 1. vereinbart ist, dass es im Falle der Insolvenz oder der Liquidation des Instituts erst nach Befriedigung aller nicht nachrang...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/nachrangige-verbindlichkeiten-von-
(Instituten) Kriterium für die Anrechenbarkeit als haftendes Eigenkapital . Kapital, das auf Grund der Eingehung nachrangiger Verbindlichkeiten durch ein Institut eingezahlt ist, ist nach KWG unter diesem Kriterium dem haftenden Eigenkapital eines Instituts als längerfristige nachrangige Verbindlichkeiten u. A. nur dann zuz...
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